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| Scharping - hardt auf der Höhe |
| »Faites vos jeux, mesdames et messieurs«
hieß es beim Regierungsroulette Anfang Oktober und die Glücksritter
der frischgewählten Koalition setzten auf Posten und Ämter, für
die sie sich und ihre Gefolgsleute prädestiniert glaubten. Ministerämter,
Parteivorsitze, Fraktionskönige und Schattenkanzlerfiguren wirbelten
auf dem Spieltisch, über den so mancher gezogen wurde. Ein Spieler
zumindest war kein Draufgänger, eher braver Parteisoldat. Er hielt
sich auch vorsichtshalber ein Hintertürchen offen, indem er schon
rechtzeitig verkündete, die SPD werde möglicherweise keinen anderen
als ihn, Rudolf Scharping, für das Amt des Verteidigungsministers
finden.
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| Mit einer geplanten Wehrstrukturkommission wollte der
Pfälzer auch endlich die überfällige Reform der Streitkräte
einleiten. Das Vorhaben brachte ihm in weiten Kreisen Resepekt, geschehen
ist aber bislang - nichts. »Bundeswehr wofür? Und Bundeswehr
wohin?« fragte die Süddeutsche Zeitung berechtigter Weise, denn
rechtlich und legitimatorisch bewegt sich die Armee auf schlüpfrigem
Grund. Der Ausnahmetatbestand, den das Bundesverfassungsgericht 1994 zu
Auslandseinsätzen eingeräumt hatte, wird bei einem Einsatz des
‚Krisen Sonder Kommandos‘ der Regelfall sein. Es wird künftig als
Geheimkommando ohne Mandat des Parlaments ausrücken können, um
in der Ferne Geiseln zu befreien. Eine Entwicklung, die die Verfassungsrichter
bei ihrer Entscheidung 1994 sicher nicht im Blick hatten.
Nach wie vor sieht daher die SZ den Trug vorrangiger Landesverteidigung aufrecht erhalten, obwohl einem Diskussionspapier des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr zufolge »die Einsätze zur Krisenreaktion gegenwärtig und für absehbare Zukunft die Bundeswehr beanspruchen« werden. Schon Rühes Gangstern im rechtsfreien Raum prägten die deutsche Militär- und Außenpolitik. Daß eine Regierung, deren einziger Inhalt purer Machterhalt war, der mühlsteinschweren Hürde verfassungsrechtlicher Legitimation ihrer ehrgeizigen Militärpolitik auswich, ist aus deren innerer Logik noch nachvollziehbar. Daß oberstes Ziel einer Anwärter Regierung zunächst Machtgewinn sein mußte, ist auch klar. Doch erst die Schieflage, in die die Regierung Kohl etliche politische Bereiche gebracht hatte, und nicht zuletzt das Versprechen der rot-grünen Koalition, durch überfällige Reformen die Bundesrepublik wieder ins Lot zu bringen, lieferte die Grundlage für den Wahlerfolg. Daß Wähler mit dem Urnengang ihre politischen Rechte für vier Jahre beerdigen und umgehend enttäuscht werden, ist ebenso verständlich, wie wohl dem Prinzip der repräsentativen Demokratie inherent. Doch einer langen Phase des Ignorierens verfassungsrechtlicher Normen eine Phase der Ignoranz der dadurch geschaffenen Probleme folgen zu lassen, entzieht der Gesellschaft und ihrer politischen Elite zunehmend die Integrationsgrundlage. Wenn die bundesdeutsche Gesellschaft, repräsentiert durch ihre politischen Vertreter, Militär in die Welt schickt, um Frieden zu stiften, Krisen zu bewältigen oder Kriege zu führen, dann muß sie sich auch formal dazu bekennen – über den Weg der Gesetzgebung. Alles andere ist opportunistische Doppelmoral. Die heutige Verfassungsgrundlage der Streitkräfte und ihrer Aufgaben wurde Mitte der 50er Jahre gelegt. Sie deckt die schon geschehenen und auch von der neuen Regierung weiter geplanten Einsätze der Bundeswehr im Ausland nicht ab. Kohls aus der Geisteswelt der Adenauerära regierende Herrschaft wußte genau, welchen Widerstand und welche Proteste die Einführung der Bundeswehr zur Landesverteidigung und deren grundrechtliche Verankerung damals hervorgerufen hatten. In Schröders und Scharpings politischer Adoleszenz entfaltete die Friedensbewegung ihre politische Potenz. Ist sie es, die das neue Kabinett vor der verfassungsgemäßen Regelung scheuen läßt? Um ein Bekenntnis zu Auslandseinsätzen kommt man mit dieser Linie dennoch nicht herum. Diese »Kröte« den moralisch korrekten Teil der Parteibasis schlucken zu lassen, ist riskant. Folglich neigen Scharping und Schröder zum Aussitzen in memoriam Helmut Kohl. Keine schöne Grundlage um eine Ära zu begründen. Die rot-grüne Koalition neigt also wie ihre Vorgänger dazu, Militärpolitik in der rechtlichen Grauzone weiterzuführen. Kein Problem, denn die Trennung von Exekutive und Judikative muß ja nicht als Kontrollmechanismus verstanden werden; augenscheinlich interpretieren Schröder und Scharping die Exekutive als unkontrollierbar. Stephan Hofmann
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